


Was machen wir
Die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Billich, Sprenger & Kollegen aus Siegen besteht aus 7 Rechtsanwälten von denen 2 zugleich auch Notare sind. Wir sind eine gesunde Mischung aus älteren und jüngeren Kollegen. Der ständige Erfahrungsaustausch zwischen den Anwälten gewährleistet die hohe Qualität unserer Beratung.
Der Hauptsitz unserer Kanzlei befindet sich im Ortskern von Siegen, Stadtteil Geisweid, in einer über 100 Jahre alten, denkmalgeschützten Fachwerkvilla mit behindertengerechten, ebenerdigen Zugang. Wir unterhalten zudem eine Zweigstelle am Rande des alten Fleckens in Freudenberg. Am Standort Geisweid steht unseren Mandantinnen und Mandanten ein kanzleieigener Parkplatz hinter dem Bürogebäude zur Verfügung. Daneben ist die Kanzlei sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.
Wir erledigen für Sie zügig sämtliche Geschäfte, für die in unserem Rechtssystem ein Notar erforderlich ist.
Als Anwälte vertreten wir Sie in allen rechtlichen Bereichen, wobei das Familienrecht, das Erbrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Arbeitsrechts sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht unsere Schwerpunkte bilden. Aber auch in den Bereichen des Mietrechts, Verkehrsrechts sowie des Vereins- und Verbandsrechts finden Sie bei uns kompetente Ansprechpartner.
Wir sind eine universell ausgerichtete Kanzlei, die für jedermann ansprechbar ist, für den erfolgreichen Unternehmer genauso, wie für den Privatmann. Gleich ob Sie einen rechtlichen Rat benötigen oder sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, ob Sie gerichtlich oder außergerichtlich eine rechtliche Vertretung benötigen, sind wir stets der richtige, kompetente Ansprechpartner für Sie.
Ihr Leben, Ihre Familie, Ihr Unternehmen, Ihr Handwerksbetrieb, Ihre Zukunft sind uns wichtig. Vertrauen Sie sich uns an.

Wo wir arbeiten


Rechtsgebiete
Mit drei schwerpunktmäßig im Familienrecht tätigen Anwälten, Rechtsanwalt Billich, Rechtsanwalt Sprenger und Rechtsanwalt Brandau, sind wir in der Region in diesem Rechtsbereich mit führend. Für uns geht es bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Mandaten nicht nur um die beste rechtliche Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten, sondern wir setzen uns auch stets mit den persönlichen und menschlichen Folgen der Streitigkeit auseinander. Unser Ziel ist es, nach Möglichkeit nicht alles vor Gericht austragen zu müssen, sondern die Folgen einer Trennung und Scheidung zügig und einvernehmlich zu regeln.
Vor Gericht können wir hart streiten, um die Interessen unserer Auftraggeber durchzusetzen. Wir setzen uns für wirtschaftlich schwächere Mandantinnen und Mandanten genauso nachhaltig ein, wie für diejenigen, die es zu Vermögen gebracht haben. Jede Mandantin, jeder Mandant hat bei uns das Recht auf bestmögliche Vertretung. Besonders bei Trennung und Scheidung von Selbstständigen oder Unternehmern verfügen wir über langjährige Erfahrung.
Im Rahmen einer Trennung und Scheidung sind eine Vielzahl von Folgen zu regeln: nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Teilung der Haushaltsgegenstände, Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung bezüglich gemeinsamer Immobilien, Versorgungsausgleich (Ausgleichung der Altersversorgungsanwartschaften). Die vorstehenden Stichworte beschreiben das weite Feld, auf dem sich die Eheleute nach dem Scheitern ihrer Ehe einvernehmlich einigen oder aber streitig auseinander setzen müssen. Wir streben stets umfassende Gesamtregelungen an und haben dabei stets auch das Wohl der gemeinsamen Kinder im Auge.
Der Tätigkeitsbereich des Familienrechtsanwalts umfasst aber nicht nur die Kernbereiche von Trennung und Scheidung, sondern auch die vorsorgende Gestaltung durch Eheverträge oder Lebenspartenschaftsverträge. Auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften bieten wir vernünftige Regelungen an, mit denen für Krisenfälle vorgesorgt wird, sowohl hinsichtlich gemeinsamer Kinder als auch im gesamten Vermögensbereich.
Auf dem rechtlich sehr anspruchsvollen Gebiet des Erbrechts sind in unserer Kanzlei die Rechtsanwälte Billich und Brecht tätig. Zu unseren Aufgaben gehören sowohl die vorsorgende Gestaltung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung im Wege vorweggenommener Erbfolge unter Berücksichtigung von steuerlichen und sämtlichen familiären Gegebenheiten, als auch sämtliche erbrechtliche Auseinandersetzungen nach dem Erbfall in Form von Erbauseinandersetzungen und Streit über Pflichtteils- und Plichtteilsergänzungsforderungen.
Wir beraten umfassend, wie Sie mit Ihrem hart erarbeitendem Vermögen ihren Ehegatten, Partner, Ihre Kinder, fürsorgende Freunde oder gemeinnützige Einrichtungen bedenken können. Dabei ist es uns wichtig, für Sie individuelle Lösungen bei Testamten, Erbvertrag und anderen Regelungen zu finden. Ein ohne rechtliche Beratung selbst verfasstes Testament verfehlt aufgrund der bestehenden schwierigen erbrechtlichen Zusammenhänge oft das Ziel, welches sich der Verfasser eines solchen eigenhändigen Testamentes vorstellt. Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen letztwilliger Verfügungen nicht nur durch testamentarische Erbeinsetzung, sondern auch durch Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsstrafklauseln etc. gehören zu unserem Handwerkszeug. Unsere Kompetenz in diesen Bereichen, gerade auch unter Berücksichtigung der vielfältigen Familienmodelle und -entwicklungen geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne an die nachfolgende Generation übertragen wird. Dabei können wir die notwendigen individuellen Regelungen bei dem klassischen Familienmodell ebenso berücksichtigen, wie auch bei andere Formen des familiären Zusammenlebens, insbesondere bei Patchworkfamilien nach mehrfacher Eheschließung, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Eine besondere Herausforderung für den erbrechtlichen Gestalter sind Behindertentestamente, d.h. erbrechtliche Regelungen unter Berücksichtigung behinderter Kinder. Gerade derartige erbrechtliche Regelungen müssen eine Vielzahl von schwierigen Gestaltungen berücksichtigen, um sicherstellen zu können, dass sämtliche Angehörige an dem Nachlass partizipieren können, ohne dass es zu einer Beschränkung von staatlichen Leistungen kommt.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist es, Selbstständige und Unternehmer möglichst frühzeitig hinsichtlich ihrer erbrechtlicher Gestaltung zu beraten, insbesondere auch unter Berücksichtigung von schenkungs- und erbschaftssteuerrechtlichen Folgen. Wir beherrschen selbstverständlich auch die hierfür zwingend notwendigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die gerade im Zusammenhang einer umfassenden Nachlassregelung notwendig sind. Wünschen Sie eine Testamentsvollstreckung, so können Sie uns ebenfalls ansprechen. Wir bieten Ihnen dazu Lösungen, die auch noch in Jahrzehnten Bestand haben. Die eingehende Beratung bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehört ebenfalls zu einem Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Rechtsanwalt Brandau ist in unserer Kanzlei Ihr Ansprechpartner für Bauherrn ebenso wie für am Bau beteiligte Handwerker und Bauunternehmen.
Auch für Architekten klärt er alle rechtlichen Fragen und setzt deren Honoraransprüche durch. Der Streit um Baumängel gehört zu den Schwerpunktaufgaben des Baurechtsanwalts. Aber auch im öffentlichen Baurecht sind wir Ihre Ansprechpartner. Die Erlangung einer Baugenehmigung ist oftmals schwierig. Wir treten hierbei für Ihr Recht ein.
Dabei gehört auch zu unseren Aufgaben, Ihre Rechte vor unangemessener Bebauung von Nachbargrundstücken zu schützen.
Die Rechtsanwälte Billich, Brecht und Brandau sind für Sie auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechtes tätig.
Dabei befasst sich der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts mit den Rechtsbeziehungen der Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Daneben den gesetzlichen Bestimmungen auch den bestehenden Handelsbräuchen eine entscheidende Bedeutung zukommt, erfordert dieses Rechtsgebiet eine besonders qualifizierte Beratung. Um eine optimale Lösung für Ihr Unternehmen im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Fragen und Probleme zu erzielen, arbeiten wir selbstverständlich auch eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir Ihnen insbesondere bei der Erstellung und notwendigen Änderung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen zur Seite.
Im Bereich des Mietrechtes sind für Sie die Rechtsanwälte Brecht und Brandau Ihre Ansprechpartner, sowohl für private, als auch für gewerbetreibende Mandanten. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern stehen Ihnen mit unserem breiten Fachwissen auch bei streitigen Auseinandersetzungen zur Seite. Wir übernehmen insoweit für Sie die Durchsetzung von Räumungsansprüchen uns setzen Ihre Mietzinsforderungen, notfalls auch vor Gericht, durch. Daneben prüfen wir für Sie mögliche Mietminderungsansprüche wegen Mängel an der Mietsache.
Einen besonderen Stellenwert nimmt das Kündigungsrecht im Bereich des Mietrechtes ein. Hierbei haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sehr hohe formelle Voraussetzungen geschaffen, die schnell dazu führen, dass ein Kündigungsschreiben nicht wirksam abgefasst wurde. Von entscheidender Bedeutung ist auch, auf welcher Grundlage ein Mietverhältnis gekündigt werden soll; steht ein Eigenbedarf des Vermieters an, zahlt der Mieter seine Miete nicht oder liegen Pflichtverletzungen aus dem Mietvertrag vor. Wir prüfen für Sie die Durchsetzbarkeit oder Abwehr von mietvertraglichen Kündigungen. Wir vertreten sowohl die Interessen des Vermieters, als auch von Mietern, dadurch kennen wir die jeweiligen Interessen der Beteiligten und können uns so gezielt auf die Lösung Ihres Rechtsfalles einstellen und gemeinsam mit Ihnen den zielführendsten Weg einschlagen.
Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes sind für Sie die Rechtsanwälte Friedrich und Sprenger tätig. Wir verstehen uns hierbei sowohl als Interessenvertreter für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Hierbei sind wir sowohl im Bereich der streitigen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht als auch in der vorsorgenden Rechtsgestaltung tätig. Vor dem Arbeitsgericht befassen wir uns mit der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsvertraglicher Ansprüche, insbesondere im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Stets haben wir hierbei das Ziel unserer Mandanten im Blick. Daneben sind wir auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen für Geschäftsführer behilflich und können eine für Sie passende Lösung erstellen.
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht.
Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Wie alle Notare ist er jedoch zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet.
In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr entfalten.
Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.
Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.
Auch für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.
Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen, wie z.B. einem Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handeln geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei geht es um:
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellung)
- Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
- Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung)
- Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.)
Gegenüber Dritten ist der Notar zum Schweigen verpflichtet. Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
Kontakt
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
UNSERE BÜROZEITEN
Solbacher Straße 35
57078 Siegen-Geisweid
Telefon: 0271 – 40 58 3 – 0
Telefax: 0271 – 40 58 3 – 29
E-Mail: info@ra-billich.de
Montag bis Donnerstag: | 08:00 bis 12:30 und 14:00 bis 17:30 |
Freitag: | 08:00 bis 12:30 |
Termine nach Vereinbarung
Impressum
Billich, Sprenger & Kollegen
Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare
Sohlbacher Straße 35
57078 Siegen-Geisweid
Telefon: 0271 – 40 58 3 – 0
Telefax: 0271 – 40 58 3 – 29
Email: info@ra-billich.de
Web: www.ra-billich.de
Impressum und Angaben gemäß § 5 TMG
Rechtsform: Sozietät in Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Vertretungsberechtigt: Rechtsanwalt Jochen Billich, Rechtsanwalt Uwe Sprenger, Rechtsanwalt Hans H. Brecht, Rechtsanwalt Christoph Brandau, Rechtsanwalt Rainer Gellbach, Rechtsanwalt Thomas Friedrich.
Finanzamt Siegen, Steuer-Nr.: 342/5895/1548
Volksbank Siegerland eG (BLZ 460 600 40) Kto.-Nr.: 831 072 401
BIC: GENODEM1SNS
IBAN: DE22 4606 0040 0831 0724 01
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
(Name und Sitz der Gesellschaft):
Rechtsanwälte: Jochen Billich, Uwe Sprenger, Christoph Brandau, Thomas Friedrich
Allianz Versicherung AG, Kaiser-Wilhelm-Ring 31, 50672 Köln
Rechtsanwälte: Hans H. Brecht, Rainer Gellbach
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Deutschland und Europa und genügt damit den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung.
Die in der Sozietät tätigen Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen; die Rechtsanwälte Hans H. Brecht, Christoph Brandau führen zusätzlich die Ihnen ebenfalls in der Bundesrepublik Deutschland verliehene Berufsbezeichnung Notar.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- die Fachanwaltsordnung (FAO),
- die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft,
- das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Diese und andere Vorschriften können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter „Berufsregeln“ eingesehen werden.
Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist die
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381/985000
Telefax: 02381/985050
E-Mail: info@rak-hamm.de
Homepage: www.rak-hamm.de
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für die Notare sind
- die Bundesnotarordnung (BNotO),
- das Beurkundungsgesetz (BeurkG),
- die Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer Hamm,
- die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot),
- das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG),
- die Europäischen Standesrichtlinien.
Die Vorschriften sind auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.bnotk.de unter „Berufsrecht einsehbar.
Die zuständige Notarkammer ist die
Westfälische Notarkammer
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381/96959-0
Telefax: 02381/96959-51
E-Mail: info@westfaelische-notarkammer.de
Homepage: www.westfaelische-notarkammer.de
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Notare ist die
Präsidentin des Landgerichts Siegen
Berliner Str. 21-22
57072 Siegen
Telefon: 0271/3373-0
Telefax: 0271/3373-446
E-Mail: poststelle@lg-siegen.nrw.de
Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de). Rechtsanwälte sind allerdings nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Billich, Sprenger & Kollegen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, insbesondere der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, teil.
Zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten(Verordnung (EU) Nr. 524/2013; sog. ODR-Verordnung): Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung (OS) bereit. Sie erreichen diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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